Neben den allgemein gültigen Golfregeln (hier mit einem Link zu den offiziellen Seiten des DGV mit tollen Erklärungen, Bildern und Videos sowie Regelquiz für Anfänger und Fortgeschrittene: www.rules4you.de [Stand Januar 2019]) hat der Golfclub Reinfeld e.V. folgende, speziell für diesen Platz geltende Platzregeln erlassen:
Platzregeln des Golfclub Reinfeld e.V.:
Aus (Regel 18)
-
Aus wird durch weiße Pfähle bzw. Zäune gekennzeichnet.
Abweichend hiervon gilt: Der parallel angeordnete Zaun rechts von Bahn 2 ist Ausgrenze und wird nicht weiß gestrichen oder markiert. Der Zaun ist Bestandteil des Platzes.
Abweichend hiervon gilt: Der golfplatzseitige Befestigungsstreifen der Straße „Binnenkamp“ bildet grundsätzlich eine Ausgrenze zum Golfplatzgelände.
Ungewöhnliche Plätzverhältnisse im Gelände (Regel 16.1b)
- Diese sind durch blaue Pfähle gekennzeichnet. Der Spieler muss Erleichterung in Anspruch nehmen.
Hemmnisse (Regel 16), Bestandteile des Platzes
-
Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sowie die grünen Pfähle, die die Lage der Kinderabschläge anzeigen, sind unbewegliche Hemmnisse (straflose Erleichterung bei Behinderung in Schwung oder Stand).
Die aufgestellten Baumstämme an den Löchern 4 und 8 sind Bestandteile des Platzes, straflose Erleichterung bei Behinderung wird nicht gewährt.
Hinweise:
- Die Wege über die Gräben sind "Penalty-Area".
Entfernungspfähle
- Die Entfernungspfähle gelten bis Anfang Grün (Luftlinie).
Löcher
- Die festgesetzte Runde besteht aus den in richtiger Reihenfolge gespielten Löchern des Platzes
|
|
Loch 2: |
Beachten Sie bitte die Straße am Binnenkamp am Ende der Bahn; Vorsicht auch bei der Überquerung! |
Loch 3: |
Die Biotop-Flächen hinter Grün 3 dürfen nicht betreten werden. Bei Verstoß erfolgt Platzverbot. |
Loch 4: |
Die eingezäunten Flächen dürfen nicht betreten werden. |
Loch 5: |
Die auf Bahn 5 durch "rote Pfosten mit grünem Kopf" begrenzte Fläche ist "Penalty Area" und wird gemäß Regel 17.1e zur Spielverbotszone erklärt. Straflose Erleichterung kann nicht in Anspruch genommen werden, ein Betreten der Fläche ist untersagt. Die Zaunpfosten und der Zaun sind Bestandteil der „Penalty Area“.
Neben den regelkonformen Erleichterungsmöglichkeiten kann ersatzweise auch die Drop-Zone unter Hinzurechnung eines Strafschlags genutzt werden. Diese liegt rechts neben der Spielverbotszone und ist durch 4 weiße Markierungsteller gekennzeichnet
Ist der Spieler im Gelände vor der Spielverbotszone in Stand und Schwung durch den Zaun bzw. Zaunpfosten behindert, kann er straflose Erleichterung nach Regel 16.1f(2) in Anspruch nehmen.
|
Loch 7: |
Beim Abschlag bitte links der Spielbahn an der Bank warten. |
Loch 8: |
Die Flächen jenseits der Ausgrenze in Spielrichtung rechts dürfen nicht betreten werden . |
Loch 9: |
Beachten Sie bitte den öffentlichen Wanderweg rechts entlang der Bahn bis hin zum Grün sowie die Driving Range. |
Rückgabe der Zählkarten in der Geschäftsstelle (Scoring-Area)
- Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler diesen Bereich verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
Platzregel Besserlegen
„Liegt der Ball des Spielers auf einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, darf der Spieler einmal straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in den folgendem Erleichterungsbereich hinlegt und ihn aus daraus spielt:
- Bezugspunkt: Stelle des ursprünglichen Balls
- Größe des Erleichterungsbereichs, gemessen vom Bezugspunkt: Eine Schlägerlänge, aber mit folgenden Einschränkungen:
- Er darf nicht näher zum Loch als der Bezugspunkt liegen, und er muss im Gelände liegen.
Bei Anwendung dieser Platzregel muss der Spieler eine Stelle zum Hinlegen des Balls wählen und das Verfahren zum Zurücklegen eines Balls nach den Regeln 14.2b (2) und 14.2e anwenden. Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.“
Platzregel - Schadstellen auf dem Grün
Es wird auf allen Grüns straflose Erleichterung von Schadstellen gewährt, auch wenn diese durch z.B. Trockenheit oder ähnliche Umstände entstanden sind und die Spiellinie behindern. Kommt ein Ball auf dem Grün in einer Schadstelle zur Ruhe, so darf dieser in die nächst gelegene Lage, die einen solchen Umstand ausschließt aber nicht näher zum Loch hingelegt werden.
Erleichterung wird nicht gewährt, wenn der Ball auf dem Vorgrün zur Ruhe gekommen ist und die Spiellinie auf dem Grün durch Schadstellen beeinträchtigt wird.
Diese Platzregeln gelten bis auf Widerruf ab Veröffentlichung.
GC Reinfeld, im Mai 2022
Die Spielleitung